Jahressteuerbescheinigung

In den Jahren 2004 bis 2008 mussten inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ihren Kunden jährlich eine zusammengefasste Jahressteuerbescheinigung ausstellen und zuschicken um diese bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung zu unterstützen.

In dieser Bescheinigungen waren alle gut geschriebenen Zinsen und Renditen sowie einbehaltene Steuern aufgeführt. Diese war als Hilfsdokument für die Steuererklärung gedacht und wurde in den meisten Fällen auch mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

Im Rahmen der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer entfällt diese Jahresbescheinigung, da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine eine Quellensteuer handelt und direkt von den Banken einbehalten wird. In den meisten Fällen spart sich der Anleger somit die Abgabe einer Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP. Das Finanzamt wird daher auch nicht mehr darüber in Kenntnis gesetzt wie hoch die tatsächliche Höhe der erzielten Kapitaleinkünfte betragen hat, denn mit der Abgeltungsteuer ist die Versteuerungspflicht für dieses Einkommen vollständig erfüllt.

Jährlich steht jedem Bundesbürger ein Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zu. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Betrag die Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden können. Bei Ehepaare beträgt der Sparer-Pauschbetrag dann 1.602 Euro (2x 801 Euro). Um die Einbehaltung der Abgeltungsteuer zu verhindern, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingereicht werden.

In einzelnen Fällen ist für den Anleger eine Jahresteuerbescheinigung aber dennoch wichtig. Dies trifft beispielsweise zu, wenn der Kunde Verluste aus dem Wertpapierhandel bei einer Bank mit dem Gewinnen aus dem Wertpapierhandel bei einer anderen Bank verrechnen möchte (Verlustbescheinigung). Erzielt der Steuerzahler Kapitalerträge im Ausland muss er selbst für die Versteuerung dieser Einnahmen sorgen. Ebenso wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt, kann die sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden, für die die Jahresteuerbescheinigung benötigt wird.