Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird zur Finanzierung der Ausgaben von Religionsgemeinschaften erhoben. Diese Steuer müssen alle Personen zahlen, die einer kirchlichen Körperschaft angehören. Die Zahlung der Kirchensteuer entfällt, wenn man den Austritt aus der Kirche erklärt.

Die Besteuerung ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In der Regel beträgt der Steuersatz zwischen 8 – 9% von der Einkommenssteuer. Sollten Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, so wird auch auf die Abgeltungssteuer, Kirchensteuer erhoben. Hierbei hat der Kirchensteuerpflichtige die Wahl. Entweder wird die Steuer direkt mit der Abgeltungssteuer einbehalten oder mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung deklariert.