Aktien

Aktien stellen die Verbriefung eines Anteils an eine Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) dar.  Der Handel mit Aktien erfolgt entweder an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich direkt zwischen den Marktteilnehmern.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) dient der Aufteilung des Gründungskapitals. Dabei steht jede Aktie für einen Teil des Kapitals. Aktien werden hierbei nach folgenden Stimmrechten unterschieden:

  • Gleichbehandlung aller Aktionäre
  • Stammaktie
  • Vorzugsaktie

Dabei obliegt dem Inhaber einer Stammaktie ein Stimmrecht, welches bei der Vorzugsaktie nicht der Fall ist, da hier eine Bevorzugung bei der Dividentenausschüttung stattfindet. Ihr Stimmrecht können Sie über eine schriftliche Vollmacht an die Bank übertragen und somit deren Vorschlag folgen, oder eine andere Weisung erteilen.

Weiterhin ist eine Erhöhung des Kapitals möglich um einen größeren Investitionsrahmen zu schaffen. Dies erfolgt durch die weitere Ausgabe von Aktien. Diese Aktien werden als neue Aktien, die bisherigen als alte Aktien bezeichnet.